Sachkundenachweis Signalmittel
Allgemeine Informationen zum Sachkundenachweis für Signalmittel
Laut Gesetz muss für den Erwerb und Transport pyrotechnischer Seenotsignale der Nachweis einer sachlichen und fachlichen Qualifikation erbracht werden. Wer sein Sportboot mit Signalraketen als Rettungsmittel ausrüsten will, muss einen Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung besitzen, den sogenannten kleinen Pyroschein.
Handfackeln und Rauchsignale dürfen auch ohne Sachkundenachweis mitgeführt und eingesetzt werden.
Für das Mitführen und den Einsatz einer Signalpistole muss der Schiffsführer den großen Pyroschein besitzen, den Sachkundenachweis nach dem Waffen- und dem Sprengstoffrecht, dessen Erwerb allerdings momentan ausgesetzt ist.
Wer ein Boot chartert, braucht aktuell keinen Sachkundenachweis mehr vorzulegen, es reicht eine entsprechende Einweisung durch der Vercharterer. Generell gibt es eine Diskussion, ob der "kleine Pyro-Schein" künftig ganz entfällt.
Definition
Der sogenannte "kleine Pyro-Schein" ist ein Sach- und Fachkundenachweis für den Erwerb und den Transport von pyrotechnischer Seenotsignalen auf der Grundlage des Waffen- und Sprengstoffgesetzes (ohne Signalpistolen).
Schulung im Yachtclub Uelzen
Die Schulung erfolgt durch unseren Schulungsleiter Friedrich Genthe und seine Frau Dorle. Theorie und Handhabung werden an einem Übungsabend vermittelt. Die Ausbildung läuft im Yachtclub Uelzen meist parallel zu den Führerscheinausbildungen. In der Regel reicht ein Unterrichtsabend für den Erwerb der nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten aus.
Die Prüfung wird jeweils am gleichen Termin wie die Führerscheinprüfung See abgelegt.
Anmeldung
Sie können sich vorab oder am Abend der Einführungsveranstaltung anmelden. Anmeldungen nehmen unsere Schulungsleiter Friedrich und Dorle Genthe gerne per Mail oder telefonisch (0171-2031019) entgegen. Das Anmeldeformular zum bequemen Ausfüllen am PC können Sie hier downloaden:
Gebühren
Gesamtkursgebühr | 55 € |
- davon Kursgebühr | 26 € |
- davon Bücher und sonstiges Lehrmaterial | 5 € |
- davon Prüfungsgebühren inklusive Umlage für den Prüfer | 19,26 € + Umlage |
Schulungsinhalte
Im Rahmen des Unterrichtsabends werden alle 60 Fragen des offiziellen Fragekatalogs besprochen. Der Theorieunterricht beinhaltet:
- die rechtlichen Grundlagen der Sachkundeprüfung
- das Waffen- und Sprengstoffrecht für Yacht- und Bootsführer
- die Handhabung von Signalraketen
- die Handhabung von Handfackeln und Rauchsignalen
- die einschlägigen Bestimmungen aus dem Sprengstoffgesetz
- den Fragenkatalog zur Sachkundeprüfung
Die praktische Ausbildung im Yachtclub Uelzen erfolgt im Clubhaus im Sportboothafen in Groß Liedern. Im Mittelpunkt steht die Erklärung der praktischen Handhabung der pyrotechnischen Seenotrettungsmittel.
Informationen zur Prüfung Fachkundenachweis T2
Die Prüfung für den Pyro-Schein wird als Zusatz- oder Ergänzungsprüfung zu den Sportbootführerscheinen Binnen, See und SKS angeboten, kann aber auch nachträglich erworben werden, falls man den entsprechenden Sportbootführerschein bereits hat.
Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen für amtliche Sportbootführerscheine des DSV und des DMYV abgenommen.
Zulassungsvoraussetzung
- Alter: ab 16 Jahre
- Führerschein: Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen
Prüfungsausschuss
Die Prüfung wird abgenommen durch den Prüfungsausschuss Hannover des DMYV/DSV. Auf den Websiten des Prüfungsausschusses gibt es weitere Informationen zum Fachkundenachweis sowie die nötigen Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung zum Download.
Theorieprüfung
Im theoretischen Teil der Prüfung ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem aus 60 Fragen bestehenden Fragenkatalog zu beantworten.
Praxisprüfung
Im praktischen Teil der Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen: Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose) und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern.
Amtlicher Fragenkatalog
Grundlage der theoretischen Prüfung zum Erwerb des Fachkundenachweises für Seenotsignalmittel ist der 60 Fragen umfassende Fragen- und Antwortenkatalog.
Verordnungen
Den gesetzlichen Rahmen für den Fachkunde für Seenotsignalmittel regelt § 1 Absatz 3 1. der Sprengstoffverordnung (SprengV). Die Prüfung regelt die Prüfungsordnung zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel.