Yachtclub Uelzen e.V.

 Sportboothafen Uelzen | Elbeseitenkanal km 65,9

UKW Sprechfunkzeugnis Binnen UBI

Allgemeine Informationen zum UBI

Wer auf Binnenwasserstraßen eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will, bedarf nach den international gültigen Radio Regulations einer gültigen Erlaubnis, die durch das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk nachgewiesen wird. 

Für die bediente Binnenfunkanlage muss zudem eine Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur vorliegen.

Definition

Amtlicher Befähigungsnachweis für die Teilnahme am Binnenschiffahrtsfunk auf den Wasserstraßen 1-4. Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist zwingend vorgeschrieben jür jeden, der eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will. Der internationale mobile UKW-Sprechfunkdienst zwischen Landfunkstellen und Schiffsfunkstellen oder zwischen Schiffsfunkstellen auf Binnenschifffahrtsstraßen umfasst folgende Verkehrskreise: 

  • Schiff – Schiff
  • Nautische Information
  • Schiff – Hafenbehörde
  • Funkverkehr an Bord
  • Öffentlicher Nachrichtenaustausch

Geltungsbereich

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UBI) ist erforderlich für die Teilnahme am mobilen UKW-Sprechfunkdienst bei Schiffsfunkstellen auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 (Binnenwasserstraßen in Deutschland und Europa). Das UBI berechtigt nicht zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS). 

Eine vollständige Übersicht über die eingeschlossenen Wasserstraßen biete das UBI Merkblatt über die Zonen 1-4 der Wasser-und Schiffahrtsverwaltung. 

Das UBI wird von den Unterzeichnerstaaten der international gültigen Radio Regulations auch international als gültiges Binnenfunkzeugnis anerkannt.

Schulung im Yachtclub Uelzen

Das Ende der Saison nähert sich mit großen Schritten. Zeit um die Winterpause damit zu verbringen sich weiterzubilden.

Unsere Ausbildung für die Sprechfunkzeugnisse SRC und UBI starten mit dem Infoabend am Montag, 30 September 2024 um 19.00 Uhr. Die Unterrichtsabende folgen dann jeweils Montags von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Clubhaus des Yachtclub Uelzen im Sportboothafen Groß Liedern.

Unsere Ausbildungsleitung Merle Genthe bittet um Voranmeldung und steht bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mobil: 01575 8934992 oder E-Mail: ausbildung@yachtclub-uelzen.de

Wir freuen uns auf Euch!

Anmeldungen bitte vorher unter ausbildung@yachtclub-uelzen.de oder unter 01575 8934992

Anmeldung

Sie können sich vorab oder am Abend der Einführungsveranstaltung anmelden. Anmeldungen nehmen unsere Schulungsleiterin Merle Genthe gerne per Mail oder telefonisch (01575 8934992) entgegen. Das Anmeldeformular zum bequemen Ausfüllen am PC können Sie hier downloaden:

Durch kurzfristige Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung zum 01.10.2019 mussten die Gebühren für den Funkschein UBI sowie für den Kombilehrgang UBI/SRC angehoben werden.

Jetzt anmelden für das UKW Sprechfunkzeugnis Binnen
Funkscheinkursanmeldung als ausfüllbares pdf downloaden
Anmeldung UKW Funkscheine.pdf (359.98KB)
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Gebühren

Gesamtkursgebühr

225,00 € *

incl. Kursgebühr, Bücher und sonstiges Lehrmaterial




* jeweils zzgl. Prüfungsgebühr ( https://pa-hannover.de)


Kombi-Lehrgang UBI + SRC

405,00 € *

Schulungsinhalte

Im Rahmen der Unterrichtsabende werden alle 130 Fragen des amtlichen Fragenkatalogs (Ergänzung Fragenkatalog 2018) besprochen und die dahinter stehenden Vorschriften und Regelungen ausführlich erläutert. Die Beherrschung des vermittelten Wissens wird zur Übung und Vorbereitung auf die Prüfungssituation regelmäßig mit Hilfe der Übungsfragebögen überprüft.

Die praktische Ausbildung im Yachtclub Uelzen erfolgt an modernen Originalsprechfunkgeräten wie sie auch im Markt üblich sind. Geübt wird die allgemeine Bedienung und Einstellung der Geräte sowie das korrekte Abgeben der verschiedenen geforderten Meldungen. Hier: Mustertexte und Musterbeispiele.  Für die Abgabe/Aufnahme der Funkmeldungen wird das internationalen Buchstabieralphabet eingeübt.

Informationen zur Funkzeugnisprüfung UBI

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die jeweils einzeln bestanden werden müssen: Einem praktischen Teil am Funkgerät und einer theoretischen Prüfung mittels Fragebogen. 

Besteht der Bewerber einen Teil der Prüfung nicht, kann er diesen Teil der Prüfung frühestens nach zwei Wochen und spätestens nach sechs Monaten wiederholen. 

Inhaber eines Beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC) oder eines Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) können zum Erwerb des UBI eine im Umfang reduzierte Ergänzungsprüfung ablegen, die ebenfalls aus einem praktischen und einem theoretischen Teil besteht.

Zulassungsvoraussetzung

Alter: mindestens 15 Jahre 

Ausweis: Kopie eines Personalausweises oder Reisepasses

Lichtbild: Vorlage zweier identischer Passbilder 

Gebühren: Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühren

Prüfungsausschuss

Die Prüfung wird abgenommen durch den Prüfungsausschuss Bremen des DMYV/DSV. Auf den Webseiten des Prüfungsausschusses gibt es ausführliche Informationen zu den Funkzeugnissen sowie die nötigen Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung zum Download.

Theorieprüfung

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Multiple-Choice Fragebogen mit 22 des 130 Fragen umfassenden offiziellen Fragenkatalogs die in 60 Minuten benatwortet werden müssen. Sie dient zum Nachweis ausreichender Kenntnisse der für das Bedienen einer Schiffsfunkstelle maßgebenden Vorschriften und Kenntnisse: 

  • des Binnenschifffahrtsfunks 
  • der Funkeinrichtungen und Schiffsfunkstellen 
  • der Verkehrskreise 
  • des Sprechfunks 
  • des Betriebsverfahren und Rangfolgen

Praxisprüfung

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse an einer Funkanlage umgesetzt und angewendet werden, sie besteht aus drei Teilen: 


  • der Textaufnahme mit Anwendung der Buchstabiertafel 
  • der Textabgabe mit Anwendung der Buchstabiertafel 
  • der Bedienung des Gerätes anhand von Fallbeispielen

Amtlicher Fragenkatalog

Der amtliche Fragenkatalog besteht aus 130 Fragen, aus denen in der Prüfung eine Auswahl im Multiple Choice Verfahren abgefragt wird. 

  • Binnenschifffahrtsfunk (Fragen 1 - 24) 
  • Funkeinrichtungen und Schiffsfunkstellen (Fragen 25 - 54) 
  • Verkehrskreise (Fragen 55 - 79) 
  • Sprechfunk (Fragen 80 - 108) 
  • Betriebsverfahren und Rangfolgen (Fragen 109 - 130)

 Verordnungen

 Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Sprechfunkzeugnis Binnen regelt die Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung - BinSchSprFunkV).